Montag, 12. Oktober 2015

Flüchtlingshilfe

Viele Menschen berührt das Schicksal der tausenden Menschen, die zurzeit auf der Flucht sind vor Krieg, Terror und Gewalt. Viele möchten helfen, wissen aber auch nicht, wie. Verschiedene Personen aus unserer Region sind nun am Vorbereiten einer Sammelaktion für die Flüchtlinge, die am Samstag, den 17. Oktober 2015 im Zeughaus in Brig-Glis von 13.00 bis 17.00 Uhr stattfinden wird.

Gesammelt werden Kleider, aber auch Alltagsgegenstände und nicht-verderbliche Lebensmittel (Konserven- und Powerfood wie Energieriegel, Ovomaltine, Traubenzucker, Zelte, Decken und Schlafsäcke, Babysachen allgemein wie Milchpulver und -flaschen, Nuggis, Windeln, Nuschelis, Stofftiere, Spielsachen usw.) Diese werden dann in die Flüchtlingslager im Nahen Osten verschickt.

Allfällige Geldspenden werden für Transport/Zoll sowie für den Medikamenteneinkauf vor Ort verwendet. Den Transport bis an die syrische Grenze übernimmt der Verein Swissyria, da sie Erfahrungen haben und das schon mehrmals gemacht haben. Die Spenden werden dann an die Vereinigung UOSSM übergeben. Das ist eine internationale Vereinigung von Ärzten, Zahnärzten usw. die ebenfalls schon seit längerer Zeit dort tätig sind. Ansprechsperson für diese Sammelaktion ist Rafaela Perren aus Fürgangen.


Infos zum Verein, an die die Sachen und Spenden weitergeleitet werden:



Verein SwissYria 
Postkonto: 85-516011-5
IBAN: CH80 0900 0000 8551 60115 

Rechtsform: Verein 

UID: CHE-347.711.794 
Handelsregister-Nummer: CH-020.6.001.768-4  Kanton Zürich 

Zweck: Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, bezweckt die, durch den seit Anfang 2011 andauernden Krieg in Syrien, Not leidenden Menschen insbesondere Kinder, zu lindern, das Schaffen von Lebensbedingungen, den Kindern menschenwürdige Unterbringung und gesunde Ernährung, Ausbildung und medizinische Versorgung auf erträglichem Stand zu ermöglichen. Kampf gegen die Zunahme der geistigen und materiellen Verarmung innerhalb Syriens sowie in den Flüchtlingslagern in den angrenzenden Staaten. Der Verein kann auch für andere Hilfsorganisationen Mittel bereitstellen und an diese weitergeben, wenn dies dem Vereinszweck dient. Der Verein ist auch ein Förderverein. Die Leistungserbringung kann sowohl im Land Syrien, als auch in dessen Nachbarstaaten erfolgen. Der Verein kann bei Erfordernis auch andere Einrichtungen unterstützen, wenn diese den Vereinszweck erfüllen, unterstützen oder sinnvoll ergänzen. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige und gemeinnützige. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. 


Mittel: Beitrittsgebühren und Mitgliedsbeiträge, Spenden, Sammlungen, Sponsoring und sonstige Zuwendungen.